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Eine Menschenrechtsorganisation für MigrantInnen und AussiedlerInnen

Letzte Änderung: 14.05.2012

Willkommen auf unserer Homepage

Aktuell: Einladung zur Tagung
"Muslime und Islam in Deutschland - zwischen Akzeptanz und Ablehnung"

Mittwoch, 20. Juni 2012 in Konz. Einladung und Programm als PDF


Aktuell: Ja zur Einbürgerung!

Das Integrationskonzept des Landes Rheinland-Pfalz enthält auch das Ziel, die Einbürgerung zu fördern und zu unterstützen. Denn wer sich einbürgern lässt und die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, hat damit alle Mög­lichkeiten der politischen Teilhabe – in Deutschland und in der Europäischen Union.

Zahlreiche Migrantinnen und Migranten haben in Rheinland-Pfalz bereits "Ja" gesagt zur Einbürgerung und die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Es gibt aber Ausländerinnen und Ausländer, die dauerhaft hier leben und sich aus unterschiedlichen Gründen nicht dafür entschieden haben die deutsche Staatsbürgerschaft auf Antrag zu erhalten. Die Gründe sind vielfältig. Um alle Zugewanderten über die Voraussetzungen für eine Einbürgerung und über die Beratungs- und Unterstützungsangebote zu informieren, wird in Rheinland-Pfalz die Kampagne "Ja zur Einbürgerung" durchgeführt.

Weitere Informationen hier.


Aktuell: Wider den Optionszwang!

Seit dem 24. Juni 2009 läuft bundesweit die Kampagne "Sie gehören zu uns! Wider den Options­zwang für Kinder unseres Landes". Er wird vom Interkulturellen Rat in Deutschland koordiniert.

Die 27 Erstunterzeichner des gleichnamigen Aufrufs (u. a. Rita Süssmuth und Bundesminister der Justiz a.D. Hans-Jochen-Vogel) fordern die Streichung des Optionszwangs für Kinder nicht-deutscher Eltern aus dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht. Auf der Internetseite www.wider-den-options­zwang.de finden sich der Aufruf und weitere Hintergrundinformationen. Dort kann der Aufruf auch online unterschrieben werden.


Aktuell: Save-Me-Kampagne

Am 15. Januar 2009 wurde auf Anregung des Mainzer Flüchtlingsrates in der Landeshauptstadt die "save-me-mainz"-Initiative ins Leben gerufen. "save-me-mainz" hat sich zur Aufgabe gestellt, besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen in Mainz Zuflucht zu gewähren.

Weitere Informationen hier.


Aktuell: Leben in Rheinland-Pfalz – in den eigenen vier Wänden

Flyer in russisch hier.

Flyer in türkisch hier.


Aktueller Rundbrief

Rundbrief 17.02.2012


Aktuelle Hinweise

Staatsangehörigkeitsgesetz / Einbürgerungen

Vorläufige Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz des Bundesministeriums des Innern / Stand: 17. April 2009 (pdf, 2,9 MB)

Alle Einbürgerungsbewerber müssen ab 1. September 2008 über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen; diese müssen grundsätzlich durch einen Test nachgewie­sen werden, § 10 Absatz 5 Staatsangehörigkeitsgesetz. Der Nachweis staatsbürger­licher Kenntnisse ist auch erbracht, wenn ein Hauptschulabschluss oder ein ver­gleichbarer bzw. höherer Schulabschluss vorliegen. Menschen, die wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt den Nachweis nicht erbringen können, sind davon befreit. Alle Einbürgerungsbewerber/innen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und die ihren Antrag nach dem 30. März 2007 gestellt haben, müssen diese Voraus­setzung erfüllen.

Auf der Webseite der AGARP www.agarp.de finden Sie auf der Eingangsseite den Link "weitere Informationen zum Einbürgerungstest". Dort finden Sie viele wich­tige Informationen, vor allem dazu, wo sich Prüfstellen für den Einbürgerungstest befinden und wann Prüfungstermine stattfinden.


Ab 1. Januar 2008 haben folgende MigrantInnen Anspruch auf Leistungen nach Bundesausbildungsförde­rungsgesetz. mehr dazu

Das Gleichbehandlungsbüro -GBB- Aachen und das Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V. haben einen mehrsprachigen Online-Ratgeber zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entwickelt. Dieser ist ab sofort erreichbar unter www.AGG-Ratgeber.de.

Hinweise zu den wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union: BMI_HinweiseAendGesetz.pdf

Einfache Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem Ausland: Das Bundeamt für Migration und Flüchtlinge hat ein ausführliches Infoblatt zu den Voraussetzungen (und wie sie nachgewiesen werden können) herausgegeben. BAMF Info-Faltblatt für den Ehegattennachzug (pdf) (141 kB)

Bleiberechtsregelung: In Rheinland-Pfalz gilt neben der gesetzlichen Bleiberechtsregelung weiterhin die IMK-Bleiberechtsregelung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Synopse enthält die weitgehend identischen und an wenigen Punkten unterschiedlichen Anforderungen. Vergleich der geplanten gesetzlichen Bleiberechtsregelung laut vorliegendem Gesetzesentwurf mit der Umsetzung der IMK-Bleiberechtsregelung in Rheinland-Pfalz (pdf) (216 kB)

Zum Kindergeld bei Ausländern und Ausländerinnen: Für alle, die in ihrer Arbeit Migrant/innen bei der Kindergeldbeantragung unterstützen, eine von Roland Graßhoff zusammengestellte und aktualisierte Übersicht zu den Voraussetzungen. Die in der Übersicht "verarbeitete" Weisung des Bundeszentralamts für Steuern vom 13.6.2007 regelt u.a. auch, dass bei bestimmten prekären Aufenthaltstiteln als Erwerbstätigkeit 400-Euro-Minijobs ausreichen.
Zum Anspruch auf Kindergeld.

Die Ausstellung "Bilder aus der Abschiebungshaft" ist eine Wanderausstellung und kann ausgeliehen werden. Kontakt über buero@ini-migration.de.


Neues zum Ausländerrecht

Anspruch auf Leistungen nach Bundesausbildungsförde­rungsgesetz (§ 8 BAföG) vom 01.10.2008 (pdf, 42 kB)

1. Synopse Aufenthaltsgesetz vom 10.7.2007 (pdf, 543 kB)

Weitere Informationen hier


Erlasse, Anordnungen und Rundschreiben

Vollzug des Auifenthaltsgesetzes, hier: Aussetzung von Rückführungen in das Herkunftsland Syrien gemäß § 60a Abs. 1 AufenthG; Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (pdf, 140 kB) vom 02.04.2012

Syrien: Bescheid vom 21.03.2012; Es wird in der Regel Anerkennungen (Abschiebeschutz) nach § 60 Abs. 2 AufenthG geben. (pdf, 99 kB) vom 21.03.2012

Kostenübernahme von Dolmetscherkosten zur therapeutischen Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen gem. §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG); Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (pdf, 529 kB) vom 25.01.2012

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