Ministerium des Innern und für Sport Handgeld für mittellose Personen bei Abschiebungen; hier: Haushaltswirtschaftliche Sperre Sehr geehrte Damen und Herren, mit Rundschreiben vom 4. September 2002 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass das Land Rheinland-Pfalz Haushaltsmittel für die Gewährung eines Handgeldes für mittellose Personen bei Abschiebungen bereitgestellt hat. Wie Sie sicherlich bereits durch die Presse erfahren haben, hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2002 beschlossen, für das Haushaltsjahr 2002 eine grundsätzliche Haushaltssperre über die Ausgaben der Hauptgruppen 5 bis 8 des Landeshaushalts zu erlassen und einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2003 aufzustellen. Betroffen von dieser Haushaltssperre sind leider auch die Mittel, die für die Auszahlung des Handgeldes vorgesehen waren. Eine Erstattung aus Landesmitteln kann daher nicht mehr erfolgen. Ich bitte hierfür um Verständnis. Verpflichtungen, die Sie im Verfrauen auf die Finanzierung des Handgeldes aus Landesmitteln eingegangen sind, oder Ausgaben, die Ihnen bereits entstanden sind, werden selbstverständlich noch aus Landesmitteln erstattet. Mit freundlichen Grüßen
Claudia Helmkamp-Wasserburg |