Rundbrief des Initiativausschusses für Migrationspolitik
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vom 12. Dezember 2005 |
An die Mitglieder des
Initiativausschusses für
Migrationspolitik
Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde und Freundinnen,
seit
dem letzten Rundbrief ist einige Zeit vergangen, nun ist es wieder so
weit.
Vorab
eine Information für Ihren/Euren Terminkalender. Die
nächste Sitzung des Initiativausschusses findet statt am
Mittwoch,
den 8. Februar 2006, 17.00 Uhr.
Voraussichtlich werden wir uns im Mainzer Rathaus
treffen. Sie erhalten in der zweiten Januarhälfte die
Einladung, der Sie die konkrete Tagesordnung und den Sitzungsort
entnehmen können. Ein Tagesordnungspunkt wird sicher die
Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD zur
Migrationspolitik sein.
Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD zur
Migrationspolitik
In der Anlage erhalten Sie die entsprechenden
Passagen aus der Koalitionsvereinbarung (Anlage 2) zur
Bekämpfung von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit
(S. 106/107), zur Migrations- und Integrationspolitik (S. 117-120)
und zu Antidiskriminierung (S. 123); außerdem auf der
Rückseite eine Pressemitteilung vom Interkulturellen Rat
zur Vereinbarung.
Eine etwas ausführlichere erste Bewertung für
den Bereich Migration hat das Netz gegen Rassismus, für
gleiche Rechte vorgenommen; die Bewertung kann heruntergeladen
werden unter: www.migration-online.de/dossier-bundestagswahl
oder auf Anfrage per Post oder Fax zugeleitet werden.
Zur neuen Staatsministerin für Integration
und Migration wurde Frau Maria Böhmer aus Frankenthal ernannt
(siehe entsprechende Pressemeldung auf der Rückseite dieses
Anschreibens).
Kommunales Wahlrecht für alle
Migrantinnen und Migranten
Die Koalitionsvereinbarung enthält auch die
Passage "Ein Prüfauftrag gilt auch für den Bereich
"Illegalität" und die Frage des kommunalen Wahlrechts für
Ausländer, die keine EU-Bürger sind". Selbst wenn
man diesen Prüfauftrag nicht überbewertet, so ist allein
schon die Erwähnung bemerkenswert. Bisher ist die Einführung
des Kommunalen Wahlrechts vor allem gescheitert, weil dafür das
Grundgesetz mit 2/3-Mehrheit geändert werden müsste.
Mit den Stimmen von CDU und SPD (und anderen Parteien) besteht
die (zumindest theoretische) Chance, das erforderliche Quorum im
Bundestag zu erreichen. Deshalb haben wir uns in der November-Sitzung
des Sprecher/innenkreises zu folgendem Vorgehen entschlossen:
Mit
diesem Rundbrief wollen wir Sie/Euch darum bitten, in den kommenden
Monaten mit den Wahlkreisabgeordneten von CDU und SPD zu sprechen, um
unserer Forderung nach Einführung des Kommunalen Wahlrechts
Nachdruck zu verleihen. Gespräche mit den Abgeordneten
können dazu beitragen, dass die Einsicht in die Notwendigkeit
einer Grundgesetzänderung wächst.
Da das Thema
Kommunales Wahlrecht in unseren Diskussionen in den letzten Jahren
nicht mehr so im Vordergrund stand, muss aus meiner Sicht inhaltlich
geklärt werden, welche aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen
für die Ausübung des Kommunalen Wahlrechts gegeben sein
müssen (insbesondere deshalb, weil das Aufenthaltsgesetz neue
Aufenthaltstitel hervorgebracht hat).
Hier in Mainz werden
wir Anfang nächsten Jahres das Gespräch mit den
Wahlkreisabgeordneten von SPD und CDU suchen (Herrn Michael
Hartmann und Frau Ute Granold).
In möglichen
Gesprächen könnten noch folgende weitere Themen behandelt
werden:
- Reduzierung der
Abschiebehaft auf maximal 6 Monate (bisher sind bis zu 18 Monate
möglich);
- Verbesserung der
Situation von "Illegalen" (ärztliche Versorgung, legaler
Schulbesuch von Kindern, Straffreiheit von Personen, die sich
aus humanitären Gründen für Menschen ohne Papiere
einsetzen etc.);
- die unbedingt
erforderliche Bleiberechtsregelung für geduldete Personen, die
sich schon seit mindestens 5 Jahren hier aufhalten;
- falls
Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz verabschiedet werden
–wie das die Koalitionsvereinbarung vorsieht–, sollten diese
ermöglichen, dass Beurteilungs- und Ermessenspielräume
im Sinne der Betroffenen genutzt werden (auch im Hinblick auf eine
"befriedigende Lösung des Problems der so genannten
Kettenduldungen");
die
Verabschiedung eines wirkungsvollen Antidiskriminierungsgesetzes
(u.a. mit einem umfassenden zivilrechtlichen Schutz und einem Netz
von Anlauf- und Beschwerdestellen).
Falls Sie noch
Informationen dazu benötigen, können Sie diese gerne von
mir bzw. Friedrich Vetter (zur Abschiebehaft) erhalten.
Voraussichtlich
werden sich auch die Ausländerbeiräte an diesem
Vorgehen beteiligen, so dass es vor Ort sicher sinnvoll ist,
sich abzusprechen bzw. zu koordinieren.
Auch beim Plenum am
8. Februar werden wir über diese Fragen diskutieren und
beraten.
Darüber
hinaus gibt es die Überlegung (z.B. beim Interkulturellen Rat
in Deutschland), eine Kampagne zur Einführung des
Kommunalen Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten
mit dauerhafter Aufenthaltsperspektive durchzuführen.
Daran werden wir uns beteiligen. Dazu wahrscheinlich schon mehr im
nächsten Rundbrief.
Landtagswahlen im März 2006:
Wir
haben die Landtagsfraktionen angeschrieben, um vor den
Landtagswahlen von den Parteien zu erfahren, welche Schwerpunkte sie
in der kommenden Legislatur-Periode im Bereich der
Migrationspolitik setzen wollen. Dabei werden wir auch eigene
Themen ansprechen (z.B. Aufgabenverteilung der Integrationsarbeit
innerhalb der Landesregierung, Umgehensweise der
Landesregierung mit den Empfehlungen der Rheinland-Pfälzischen
Initiative für Integration, Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes
in Rheinland-Pfalz, Situation in der Abschiebehaftanstalt in
Ingelheim, Verabschiedung eines Antidiskriminierungsgesetzes
auf Bundesebene).
Innenministerkonferenz am 8. und 9. Dezember
2005
Die
Innenministerkonferenz hat schon wieder keine Bleiberechtsregelung
verabschiedet (dazu als Anlage 3 die Reaktionen von PRO
ASYL und AK Asyl Rheinland-Pfalz und ein Pressebericht aus der
Süddeutschen Zeitung).
Rundschreiben des Innenministeriums:
- Mit
Rundschreiben vom 21. Oktober 2005 wird angeordnet, dass bei
"ethnisch albanischen Personen serbisch-montenegrinischer
Staatsangehörigkeit aus dem Kosovo" eine Entlassung aus der
serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigkeit nicht mehr
erforderlich ist, § 12 I 2 Nr. 3 StAG.
- Mit
Rundschreiben vom 20. September wurden die Ausländerbehörden
angewiesen, aufgrund der EG-Richtlinie 2003/86 einige
Änderungen beim Recht auf Familienzusammenführung
umzusetzen (diese Änderungen sind sehr differenziert und
betreffen hauptsächlich Flüchtlinge; wer genauere Infos
möchte, kann diese hier erhalten).
Beide
Rundschreiben können auf unserer Webseite im Wortlaut
nachgelesen werden.
Umsetzung der Härtefallregelung in
Rheinland-Pfalz:
Das Innenministerium hat eine erste Statistik
über die Arbeit der Härtefallkommission herausgegeben
(Stand: 20.10.2005); die Statistik kann hier angefordert werden.
Rheinland-Pfälzische Initiative für
Integration:
Die Rheinland-Pfälzische Initiative für
Integration hat bei den Sitzungen im September und November
Empfehlungen zu folgenden Themen verabschiedet:
- Einkommen
und Armut;
- Kultur
im Integrationsprozess;
- Ausbildungschancen
junger Migrantinnen und Migranten verbessern;
- Umsetzung
des Zuwanderungsgesetzes (dazu mehr im nächsten Rundbrief);
- Integration
durch Weiterbildung.
Die
Empfehlungen können Sie hier bestellen oder auf der Webseite
der Landesbeauftragten für Ausländerfragen
finden (www.auslaender.rlp.de),
wobei die drei letztgenannten Papiere Ende November
verabschiedet wurden und erst demnächst zur Verfügung
stehen werden.
Auf
der Webseite finden Sie auch alle anderen bisher verabschiedeten
Empfehlungen.
Zukunftsmanifest Rheinland-Pfalz:
Im
Rahmen der von der Landesregierung durchgeführten fünf
Bürgerkongresse wurde ein Zukunftsmanifest erarbeitet, in dem
es auch um bürgerschaftliches Engagement von zu- und
eingewanderten Menschen geht. Die Ergebnisse können Sie unter
dem Link "Zukunftsmanifest" auf folgender Internetseite
nachlesen: www.buergerkongress.rlp.de.
Finanzen des Initiativausschusses:
- Auch in diesem Jahr haben sich wieder sehr
viele von Ihnen an der Finanzierung des Rundbriefs beteiligt; dafür
vielen, vielen Dank.
- Da es auch im nächsten Jahr sehr
schwierig sein wird, den Etat des Initiativausschusses
auszugleichen, hat der Vorstand unseres Fördervereins
beschlossen, diesem Rundbrief einen Spendenaufruf beizulegen (s.
Anlage 1).
Sitzung des Initiativausschusses am 22.
September:
Das Protokoll der Sitzung erhalten Sie mit dem
Januar-Rundbrief.
Weitere Hinweise/Informationen:
- Der Bericht der Beauftragten der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer
in Deutschland ist erschienen; der noch von Frau Beck
herausgegebene, sehr umfassende und informative Bericht kann
bestellt werden unter: Rochusstraße 8-10, 53123 Bonn; fax:
0228/930-4934
- Der erste Zuwanderungs- und
Integrationsbericht der Landesregierung, herausgegeben von
der Ausländerbeauftragten Frau Maria Weber, liegt seit
September vor und kann in ihrer Diensstelle bezogen werden.
- Das
Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen
Extremismus und Gewalt führt zum sechsten Mal den
Victor-Klemperer-Jugendwettbewerb durch; es geht auch dieses Mal
wieder um Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Als Themen
werden Fußball und Sport, Einwanderung und Integration,
NS-Herrschaft und Zeitzeugen vorgeschlagen. Die Wettbewerbsarbeiten
müssen bis 31. März 2006 eingeschickt werden; nähere
Infos: www.victor-klemperer-wettbewerb.de.
- Die nächsten
Sprecher/innenkreissitzungen finden am Donnerstag, den 15. Dezember
um 16.30 Uhr, und am Dienstag, den 10. Januar 2006, um 17.30 Uhr im
Gossner-Haus in Mainz statt.
Veranstaltungen/Tagungen/Seminare:
Soweit im folgenden kein besonderer Hinweis
erfolgt, sind Programm und Anmelde-formular für die
folgenden Veranstaltungen hier erhältlich.
- 3.
und 4. Februar 2006 in Berlin: Bundesweite Vorbereitungstagung des
Ökumenischen Vorbereitungsausschusses für die
Durchführung der Interkulturellen Woche.
- 8.
bis 12. Februar 2006: Das Deutsche Institut für
Menschenrechte führt im Wannsee-Forum ein sehr
anspruchsvoll klingendes Training durch: Rechtsschutz
gegen rassistische Diskriminierung und Menschenrechte praktisch
nutzen. Zielgruppe sind Personen, die in
Antidiskriminierungsfällen beraten oder ein solches
Beratungsangebot entwickeln wollen.
- Beigefügt
ist dem Rundbrief eine kleine Broschüre mit Informationen und
allen Veranstaltungen 2006 im Rahmen des
Weiterbildungsstudiums "Europäische Migration".
Ich bitte darum, die kleine Broschüre zu beachten – nicht nur
deshalb, weil der Initiativausschuss als Kooperationspartner an dem
Projekt beteiligt ist.
Sonstige Anlagen:
Auf
der Rückseite von Anlage 3 befindet sich ein Beitrag aus der
Tageszeitung mit dem Titel "Feindbild Islam".
Info zur Büro-Situation
Im letzten Rundbrief teilte ich Ihnen/Euch mit,
dass ich ab Januar 2006 für etwa 10 Monate ein Ersatz-Büro
suche. Einige haben es in den vergangenen Wochen mitgekriegt,
Arbeit & Leben hat dem Initiativausschuss zu außerordentlich
günstigen Bedingungen einen Büroraum angeboten.
Anfang Dezember ergab sich dann überraschend,
dass ich mein derzeitiges Büro jetzt doch nicht räumen
muss. Wie ursprünglich einmal geplant kann ich hier bleiben,
bis der Neubau fertig ist (voraussichtlich im Mai/Juni 2006),
dann in diesen übergangsweise umziehen, um dann mein endgültiges
Büro nach der Renovierung des "Altbaus" zu beziehen.
Bei
Arbeit & Leben und besonders Doris Hormel möchte ich mich
sehr herzlich für die bereitwillige und effektive Unterstützung
bedanken.
Info für Personen, die den Rundbrief auf der
Webseite des Initiativausschusses lesen:
Alle Anlagen können telefonisch oder per
Mail bei mir angefordert werden.
Ihnen/Euch herzliche Grüße,
schöne Weihnachtsferien und
ein gutes neues Jahr 2006
Roland Graßhoff
P.S.: Vom 23. Dezember bis einschließlich 4.
Januar habe ich Urlaub.
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