Scheitern des Zuwanderungsgesetzes aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

Mainz, den 27. Januar 2003


An den
Landesvorstand RLP Bündnis 90 / Die Grünen
Fraktionsvorstand Bündnis 90 / Die Grünen im Landtag
Herrn MdB Josef Winkler


Sehr geehrte Damen und Herren,

um es vorweg auf einen kurzen Nenner zu bringen: wir halten wenig von einer Neuauflage des Zuwanderungsgesetzes.

Schon die am 18. Dezember 2002 gescheiterte Version war nur ein schlechter Kompromiss. Neuverhandlungen im Bundesrat - die weitere Restriktionen bedeuten würden - lehnen wir daher strikt ab.

Mit diesem Schreiben möchten wir an Sie appellieren, sich innerhalb der Gremien von Bündnis 90 / Die Grünen dafür einzusetzen, dass nicht noch weitere Zugeständnisse eingegangen werden.

In der erforderliche Kürze möchten wir Ihnen unsere wesentlichen Gründe für diesen Appell darlegen und Ihnen auch unsere Gesprächsbereitschaft anbieten.

Das gescheiterte Gesetz hat mit der Härtefallregelung sicherlich eine wichtige Verbesserung, die von den Nichtregierungsorganisationen seit langen Jahren gefordert wurde, enthalten. Erfreulich war auch, dass geschlechtsspezifische Fluchtgründe und nichtstaatliche Verfolgung im Asylverfahren berücksichtigt werden sollten. Auch die Status-Verbesserungen der nach § 51 AuslG anerkannten Flüchtlinge können hervorgehoben werden.

Diesen Erfolgen, die wesentlich auf die Arbeit der Grünen Bundestagsfraktion zurückzuführen waren, standen und stehen allerdings gravierende Mängel gegenüber:

  1. Die Tatsache, dass die Begrenzung des Zuzugs als Ziel in das Gesetz aufgenommen wurde, hätte in vielen Einzelfällen negative Auswirkungen mit sich gebracht. Wer wie wir Migrantinnen und Migranten in Einzelfällen gegenüber den Ausländerbehörden unterstützt, hat die Erfahrung gemacht, dass die Sachbearbeiter in den Kommunen bei Ermessensentscheidungen nur allzu gerne negativ entscheiden, wenn sich diese Entscheidung juristisch begründen lässt. Mit der "Begrenzung" als Ziel wird für solche Entscheidungen eine verhängnisvolle Generalvollmacht erteilt.
  2. Mit dem gescheiterten und jetzt wieder eingebrachten Zuwanderungsgesetz haben Bundesregierung und Opposition in großer Einigkeit von den Inhalten und der Sprachregelung her durchgesetzt, dass Zuwanderung bis auf wenige Ausnahmen nur dann als akzeptabel angesehen wird, wenn sie diesem Lande nützlich ist.
  3. Bei der arbeitsmarktbezogenen Zuwanderung werden zwei Klassen von Einwanderern geschaffen; die Hochqualifizierten und diejenigen, deren Einreise über ein Punktesystem ermöglicht wurde, erhalten eine Niedererlassungserlaubnis und damit ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Personen, denen bei Engpässen auf dem Arbeitsmarkt die Einreise zur Arbeitsaufnahme ermöglicht wird, erhalten dagegen nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis; deren Verlängerung ist abzulehnen, wenn ihre Arbeitskraft nicht mehr benötigt wird. Die alten Fehler von Rotationsmodellen werden hier wiederholt.
    Falls Kinder nicht gemeinsam im Familienverband mit den Eltern einreisen, ist ihr Nachzug bei den besonders erwünschten Arbeitskräften bis zum 18. Lebensjahr erlaubt, bei den anderen nur bis zum 12. Lebensjahr - in krassem Widerspruch zu Vorschriften, die ansonsten in Europa Standard sind.
  4. Im Asyl- und Flüchtlingsrecht waren und sind trotz der oben erwähnten Fortschritte bedauerliche Einschnitte gegenüber der geltenden Rechtslage festzustellen.
    1. Die Abschaffung der "Duldung" ist zwar prinzipiell zu begrüßen, doch nach dem Wortlaut des Entwurfs werden nur wenige "Geduldete" eine Aufenthaltserlaubnis und damit einen besseren Status erhalten können. Die anderen erhalten die ominöse Bescheinigung mit der Folge, dass sie nicht arbeiten dürfen, der Residenzpflicht unterliegen und im schlimmsten Falle in ein Ausreisezentrum abgeschoben werden. Wie wir aus leidvoller Erfahrung gerade hier in Rheinland-Pfalz wissen, werden damit Viele der Betroffenen voraussichtlich in die Illegalität gedrängt werden.
    2. Nach Ablauf von drei Jahren wird die Feststellung der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft automatisch durch das Bundesamt erneut überprüft, die erteilte Aufenthaltserlaubnis wird unter Umständen nicht mehr verlängert. Anerkannte Flüchtlinge werden so im Ungewissen gehalten, dies verhindert Integration statt sie zu fördern.
    3. Fluchtgründe, die erst beim Aufenthalt hier in Deutschland entstanden sind, werden entgegen bisheriger Praxis keine Flüchtlingsanerkennung mehr begründen können. Dies ist eine eindeutige Missachtung der Genfer Flüchtlingskonvention (wir möchten an dieser Stelle nur einige Punkte herausgreifen, hinsichtlich der weiteren Kritikpunkte verweisen wir auf das Euch/Ihnen sicher bekannte Infoblatt "Reformruine Zuwanderungsgesetz" von PRO ASYL).
  5. Obwohl positiv zu bewerten ist, dass erstmals Integration als staatliche Aufgabe gesetzlich verankert wird, bleiben auch im Hinblick auf die Integration der Eingewanderten viele Kritikpunkte. Der Entwurf der Integrationskursverordnung besteht aus vielen kleinen Repressalien und die angesetzten Kosten für die Sprachkurse sind so knapp bemessen, dass an ihrer zukünftigen Qualität schon jetzt ernsthafte Zweifel geäußert werden müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren, setzen Sie sich bitte dafür ein, dass der gerade wieder eingebrachte Gesetzentwurf nicht noch schlechter, als er ohnehin schon ist, wird.

Vor allem im humanitären Flüchtlingsschutz und bei den Regelungen zum Familiennachzug würde es weitere Einschnitte geben. Die Union will das Nachzugsalter ausländischer Kinder deutlich senken. Der Schutz von Flüchtlingen bei geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung würde dann auch wieder stark eingeschränkt werden.

Vor diesem Hintergrund wäre die Verabschiedung eines eigenständigen Integrationsgesetzes auf jeden Fall sinnvoller.


Mit freundlichen Grüßen


gez. Metin Istanbullu / Jürgen Pirrong
(für den Sprecher/innenkreis)

F.d.R.: