Scheitern des Zuwanderungsgesetzes aufgrund der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes
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Mainz, den 27. Januar 2003 |
An den
Landesvorstand RLP Bündnis 90 / Die Grünen
Fraktionsvorstand Bündnis 90 / Die Grünen im Landtag
Herrn MdB Josef Winkler
Sehr geehrte Damen und Herren,
um es vorweg auf einen kurzen Nenner zu bringen: wir halten wenig von einer Neuauflage des
Zuwanderungsgesetzes.
Schon die am 18.
Dezember 2002 gescheiterte Version war nur ein schlechter Kompromiss.
Neuverhandlungen im Bundesrat - die weitere Restriktionen
bedeuten würden - lehnen wir daher strikt ab.
Mit diesem Schreiben möchten
wir an Sie appellieren, sich innerhalb der Gremien von Bündnis
90 / Die Grünen dafür einzusetzen, dass nicht noch weitere
Zugeständnisse eingegangen werden.
In der
erforderliche Kürze möchten wir Ihnen unsere wesentlichen
Gründe für diesen Appell darlegen und Ihnen auch unsere
Gesprächsbereitschaft anbieten.
Das gescheiterte Gesetz hat mit der
Härtefallregelung sicherlich eine wichtige Verbesserung, die von
den Nichtregierungsorganisationen seit langen Jahren gefordert wurde,
enthalten. Erfreulich war auch, dass geschlechtsspezifische
Fluchtgründe und nichtstaatliche Verfolgung im Asylverfahren
berücksichtigt werden sollten. Auch die Status-Verbesserungen
der nach § 51 AuslG anerkannten Flüchtlinge können
hervorgehoben werden.
Diesen
Erfolgen, die wesentlich auf die Arbeit der Grünen
Bundestagsfraktion zurückzuführen waren, standen und stehen
allerdings gravierende Mängel gegenüber:
- Die Tatsache, dass die Begrenzung des Zuzugs als Ziel in das
Gesetz aufgenommen wurde, hätte in vielen Einzelfällen
negative Auswirkungen mit sich gebracht. Wer wie wir Migrantinnen und
Migranten in Einzelfällen gegenüber den Ausländerbehörden
unterstützt, hat die Erfahrung gemacht, dass die Sachbearbeiter
in den Kommunen bei Ermessensentscheidungen nur allzu gerne negativ
entscheiden, wenn sich diese Entscheidung juristisch begründen
lässt. Mit der "Begrenzung" als Ziel wird für
solche Entscheidungen eine verhängnisvolle Generalvollmacht
erteilt.
- Mit dem gescheiterten und jetzt wieder eingebrachten
Zuwanderungsgesetz haben Bundesregierung und Opposition in großer
Einigkeit von den Inhalten und der Sprachregelung her durchgesetzt,
dass Zuwanderung bis auf wenige Ausnahmen nur dann als akzeptabel
angesehen wird, wenn sie diesem Lande nützlich ist.
- Bei der arbeitsmarktbezogenen
Zuwanderung werden zwei Klassen von Einwanderern geschaffen; die
Hochqualifizierten und diejenigen, deren Einreise über ein
Punktesystem ermöglicht wurde, erhalten eine
Niedererlassungserlaubnis und damit ein unbefristetes
Aufenthaltsrecht. Personen, denen bei Engpässen auf dem
Arbeitsmarkt die Einreise zur Arbeitsaufnahme ermöglicht wird,
erhalten dagegen nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis; deren
Verlängerung ist abzulehnen, wenn ihre Arbeitskraft nicht mehr
benötigt wird. Die alten Fehler von Rotationsmodellen werden
hier wiederholt.
Falls Kinder nicht
gemeinsam im Familienverband mit den Eltern einreisen, ist ihr
Nachzug bei den besonders erwünschten Arbeitskräften bis
zum 18. Lebensjahr erlaubt, bei den anderen nur bis zum 12.
Lebensjahr - in krassem Widerspruch zu Vorschriften, die
ansonsten in Europa Standard sind.
- Im Asyl- und Flüchtlingsrecht waren und sind trotz der
oben erwähnten Fortschritte bedauerliche Einschnitte gegenüber
der geltenden Rechtslage festzustellen.
- Die Abschaffung
der "Duldung" ist zwar prinzipiell zu begrüßen,
doch nach dem Wortlaut des Entwurfs werden nur wenige "Geduldete"
eine Aufenthaltserlaubnis und damit einen besseren Status erhalten
können. Die anderen erhalten die ominöse Bescheinigung mit
der Folge, dass sie nicht arbeiten dürfen, der Residenzpflicht
unterliegen und im schlimmsten Falle in ein Ausreisezentrum
abgeschoben werden. Wie wir aus leidvoller Erfahrung gerade hier in
Rheinland-Pfalz wissen, werden damit Viele der Betroffenen
voraussichtlich in die Illegalität gedrängt werden.
- Nach Ablauf von
drei Jahren wird die Feststellung der Asylberechtigung und der
Flüchtlingseigenschaft automatisch durch das Bundesamt erneut
überprüft, die erteilte Aufenthaltserlaubnis wird unter
Umständen nicht mehr verlängert. Anerkannte Flüchtlinge
werden so im Ungewissen gehalten, dies verhindert Integration statt
sie zu fördern.
- Fluchtgründe, die erst beim Aufenthalt hier in Deutschland
entstanden sind, werden entgegen bisheriger Praxis keine
Flüchtlingsanerkennung mehr begründen können. Dies ist
eine eindeutige Missachtung der Genfer Flüchtlingskonvention
(wir möchten an dieser Stelle nur einige Punkte herausgreifen,
hinsichtlich der weiteren Kritikpunkte verweisen wir auf das
Euch/Ihnen sicher bekannte Infoblatt "Reformruine
Zuwanderungsgesetz" von PRO ASYL).
- Obwohl positiv zu bewerten ist, dass erstmals
Integration als staatliche Aufgabe gesetzlich verankert wird, bleiben
auch im Hinblick auf die Integration der Eingewanderten viele
Kritikpunkte. Der Entwurf der Integrationskursverordnung besteht aus
vielen kleinen Repressalien und die angesetzten Kosten für die
Sprachkurse sind so knapp bemessen, dass an ihrer zukünftigen
Qualität schon jetzt ernsthafte Zweifel geäußert
werden müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren, setzen Sie sich bitte
dafür ein, dass der gerade wieder eingebrachte Gesetzentwurf
nicht noch schlechter, als er ohnehin schon ist, wird.
Vor allem im humanitären
Flüchtlingsschutz und bei den Regelungen zum Familiennachzug
würde es weitere Einschnitte geben. Die Union will das
Nachzugsalter ausländischer Kinder deutlich senken. Der Schutz
von Flüchtlingen bei geschlechtsspezifischer und
nichtstaatlicher Verfolgung würde dann auch wieder stark
eingeschränkt werden.
Vor diesem Hintergrund wäre die Verabschiedung
eines eigenständigen Integrationsgesetzes auf jeden Fall
sinnvoller.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Metin Istanbullu / Jürgen Pirrong
(für den Sprecher/innenkreis)
F.d.R.:
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