Ja zur Einbürgerung
Das Integrationskonzept des Landes Rheinland-Pfalz enthält auch das Ziel, die Einbürgerung zu fördern und zu unterstützen. Denn wer sich einbürgern lässt und die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, hat damit alle Möglichkeiten der politischen Teilhabe – in Deutschland und in der Europäischen Union.
Zahlreiche Migrantinnen und Migranten haben in Rheinland-Pfalz bereits „Ja“ gesagt zur Einbürgerung und die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Es gibt aber Ausländerinnen und Ausländer, die dauerhaft hier leben und sich aus unterschiedlichen Gründen nicht dafür entschieden haben die deutsche Staatsbürgerschaft auf Antrag zu erhalten. Die Gründe sind vielfältig. Um alle Zugewanderten über die Voraussetzungen für eine Einbürgerung und über die Beratungs- und Unterstützungsangebote zu informieren, wird in Rheinland-Pfalz die Kampagne "Ja zur Einbürgerung" durchgeführt.
Der Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz und die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte sind Partner der Landesregierung Rheinland-Pfalz bei der Durchführung dieser Kampagne, die von den Kommunalen Spitzenverbänden unterstützt wird.
Ziel der von der Beauftragten der Landesregierung für Migration und Integration initiierten und koordinierten Kampagne ist es, die Vorteile der Einbürgerung darzustellen, über die Voraussetzungen zu informieren und die einbürgerungswilligen Ausländerinnen und Ausländer auf ihrem Weg zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zu unterstützen. Die Kampagne weist insbesondere auf die vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote in Rheinland-Pfalz hin.
Obwohl durch die Verschärfungen mit dem Änderungsgesetz vom August 2007 die Einbürgerung schwieriger geworden ist, appellieren wir im Initiativausschuss an alle Migrant/innen ohne deutschen Pass sich mit dem Gedanken an eine Einbürgerung vertraut zu machen und diesen sicher nicht immer leichten Schritt zu gehen – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
In der Vorbereitung der Kampagne wurde vom Innenministerium in einem Rundschreiben angeregt, die Beurteilungs- und Ermessensspielräume im Staatsangehörigkeitsgesetz zugunsten der Antragsteller/innen zu nutzen.
Sollten Sie Informationen wünschen (auch zu Fragen im Hinblick auf die Optionsregelung), können Sie sich gerne an den Initiativausschuss wenden. Ausführliche Informationen finden Sie auf der eigens für die Kampagne eingerichteten Webseite www.einbuergerung.rlp.de . Neben Infomaterialien enthält die Webseite u. a. ein umfangreiches Netz von Beratungsangeboten und auch den Hinweis auf rechtliche Grundlagen (z. B. die Vorläufigen Anwendungshinweise, Stand 17. April 2009; unter der Rubrik „Rechtliche Grundlagen“).
Falls Sie vor Ort Informationsveranstaltungen für Migrantinnen und Migranten anbieten wollen, können Sie mit Roland Graßhoff, dem Geschäftsführer des Initiativausschusses, einen Termin vereinbaren.
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